ZentraleZahnärzte — Verzeichnis von Zahnarztpraxen in Deutschland

Dr. med. dent. Janine + Dr. med. dent. Friedrich Müller

Zahnarzt en Wiesbaden (Hessen)
4.5 (17 Bewertungen)

Geschäftsinformationen

Beschreibung (AI Overview)

Dr. med. dent. Janine + Dr. med. dent. Friedrich Müller ist eine Zahnarzt-Praxis, die umfassende zahnmedizinische Versorgung anbietet, einschließlich ästhetischer Behandlungen und moderner Diagnostik.

  • Professionelles Bleaching und Zahnreinigung in Kombination mit Home-Bleaching.
  • 3D-Röntgenbildgebung mit geringer Strahlenbelastung für operative Eingriffe, Traumen, parodontale und endodontische Fälle.
  • Mobile Röntgenaufnahmen als einzige Praxis in Hessen, die dies vom Regierungspräsidium genehmigt hat.
  • Wurzelkanalbehandlungen zur Erhaltung entzündeter oder abgestorbener Zähne.
  • Spezialisierung auf Implantologie für künstliche Zahnwurzeln aus Titan.
  • Behandlung von Kindern und Jugendlichen, inklusive Betreuung von Kindergärten in Wiesbaden-Auringen.

In Wiesbaden, Tannenring 76, 65207 Wiesbaden, gewährleistet die Praxis lokale Erreichbarkeit und verweist bei Notfällen auf den zahnärztlichen Notdienst.

Aktivitäten
Zahnarzt
Adresse (AI Overview)
Dr. med. dent. Janine + Dr. med. dent. Friedrich Müller, Tannenring 76, 65207 Wiesbaden

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Datos interesantes

Planung

  • Terminvereinbarung empfohlen

Ausstattung

  • WC

Barrierefreiheit

  • Kein rollstuhlgerechter Eingang

Standort von Dr. med. dent. Janine + Dr. med. dent. Friedrich Müller

Bewertungen von Dr. med. dent. Janine + Dr. med. dent. Friedrich Müller

4.5 (17 Bewertungen)
Letzte Synchronisierung:

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CH
Corinna Heckenmüller
2025-12-14
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Sehr nettes Team, immer hilfsbereit und fürsorglich. Hausbesuche werden zeitnah und kompetent sowie immer mit einem Funken Fröhlichkeit und Spaß an der Arbeit ausgeführt.

MM
Marziyeh Mosawi
2025-10-10
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Eine Mitarbeiterin lachte mich aus, weil ich ein Wort falsch ausgesprochen hatte. Natürlich ist mein Deutsch nicht schlecht. Seitdem bin ich nicht mehr dorthin gegangen.

FD
Friedrich Dr Dr Müller
2025-07-28
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Sehr geehrter Herr Kaika, vielen Dank für Ihr Feedback. Ein Auszug des Wikipedia-Eintrags über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bringt möglicherweise einen Einblick in die aktuellen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Zahnarztpraxis. Weiterhin ist die "Zahnärztliche Kontrolle" bei einem Kassenpatienten mit 22,86 € (TK-Punktwert) höher bewertet als die entsprechende Leistung eines Privatpatienten in der GOZ zum 3,5fachen Faktor (19,68 €).

Zitat Wikipedia "Gebührenordnung für Zahnärzte":
"Die GOZ wurde 1987 als neue Gebührenordnung zum Ersatz der BUGO-Z wiederum von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die BUGO-Z von 1965 wurde dabei „- unter Einschluß auch der neu aufgenommenen Leistungsbereiche – auf der Grundlage des [damaligen] Gebührenvolumens kostenneutral auf die neue GOZ umgestellt. […] Insgesamt soll[te] die neue Gebührenordnung nicht zu einer Änderung des Gebührenvolumens führen.“[5] Seitdem ist keine Punktwert-Anpassung mehr erfolgt und damit auch kein Inflationsausgleich. Im Zuge der Euro-Umstellung (1,95583 DM = 1 Euro) wurden die Beträge auf zwei Cent-Stellen umgerechnet und waren dabei generell abzurunden.
Bezogen auf das Basisjahr 1965 hat es in Deutschland von Januar 1965 bis Januar 2022 nach Angaben des statischen Bundesamts einen Preisanstieg um 345 % gegeben, während das GOZ-Honorar unverändert auf dem Stand von 1965 blieb und damit seit Inkrafttreten jedes Jahr einer Abwertung unterlag. Hinzu kommt, dass die Zahnärzte bis auf wenige Ausnahmen verwendete Materialien nicht separat berechnen können, da die Honorarpositionen diese Materialkosten beinhalten. Dadurch ist das erzielte Honorar zusätzlich erheblich gesunken.
Im Gegensatz zu den Ärzten und Zahnärzten haben die Gebührenordnungen anderer freier Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater) einen gewissen Automatismus, der sie zumindest bedingt an die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt. Die Honorare dieser freien Berufe errechnen sich teilweise abhängig vom Marktwert eines anderen Gegenstandes (Rechtsanwalt: Streitwert beispielsweise für ein Auto oder Haus; Notar: Kaufpreis eines Grundstücks; Architekt: Baukosten eines Hauses; Steuerberater: Betriebsgewinn), der zusammen mit der allgemeinen Inflation allmählich steigt. So steigen in diesen freien Berufen die Honorare auch ohne Änderung der Honorarordnung mit der allgemeinen Inflation zumindest teilweise allmählich an, während die Gebühren für Ärzte und Zahnärzte kein derartiges Element enthalten.
Am 4. November 2011 hat der Bundesrat der durch die Bundesregierung erlassenen Novellierung der GOZ zum 1. Januar 2012 zugestimmt. Am 1. Januar 2012 trat die GOZ 2012 in Kraft (BGBl. 2011 I S. 2661). Im Rahmen der Aktualisierung der GOZ wurden zahlreiche Gebührenpositionen hinzugefügt und einige Gebührenpositionen ersatzlos gestrichen. Der Punktwert blieb unverändert auf dem Stand von 1965. Das gesamte Honorarvolumen soll dadurch nach Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit um 5,8 % steigen. Sowohl von der Zahnärzteschaft als auch dem Verband der Privaten Krankenversicherungen wird die GOZ in der jetzt vorliegenden Fassung erheblich kritisiert. Die Zahnärzteschaft hat deshalb Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 eingelegt."

Ich hoffe diese Informationen konnten Sie ein wenig für die Situation der Zahnärzteschaft sensibilisieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie mich sehr gern persönlich ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Dr. Friedrich Müller M.Sc. M.Sc.

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