Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Burkhard Sude
5.08 km entfernt
Zentrale Zahnärzte — Finden Sie Ihren Spezialisten
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Im Branchenverzeichnis von Wangen im Allgäu sticht Michael und Zoi Max aus, ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf Zahnarzt. Gelegen in Bodenseestraße 43, ermöglicht Michael und Zoi Max einfachen Zugang für Interessierte an verwandte Dienstleistungen benötigen. Wenn Sie Qualität suchen setzt Michael und Zoi Max auf ein klares Engagement für Exzellenz im Bereich Zahnarzt. Wer Zahnarzt benötigt kann sich an Michael und Zoi Max wenden.
Sehr kompetenter Arzt & super Praxisteam. Man merkt, dass untereinander ein tolles Klima herrscht und viel Humor an der Tagesordnung ist! Kann ich wärmstens empfehlen und bekomme seit Jahren schnell Termine!
Ich bin hier richtig gerne. Die Mitarbeiter sind meistens schon recht lange da, was davon zeugt, dass es eine ganz gute Praxisgemeinschaft sein muss. Fühle mich hier immer sehr gut aufgehoben. Danke und weiter so!
Wir waren vor ein paar Wochen frisch verheiratetet im Urlaub am wunderschönen Bodensee leider bekam ich dort Starke Zahnschmerzen und meine Frau rief spontan bei Herrn Doktor Max an. Wir wurden sehr herzlich und nett empfangen. Mit meiner Angst vor spritzen wurde sehr gut umgegangen und mir wurde sofort und unkompliziert geholfen so daß wir unseren restlichen Urlaub wieder genießen konnten. Ich kann Herr Doktor Max nur wärmstens Weiterempfehlen. Wäre dankbar für solch einen tollen Arzt in meiner Umgebung.
Das Team ist sehr,sehr freundlich. Auch Dr. Max geht sehr toll mit seinem Team um. Freundschaftlich. Es wird einem die Angst genommen. Dank der lieben Steffi!!!!!
Das ganze Team ist Super. Der beste Zahnarzt den ich in 50 Jahren hatte. Macht bitte weiter so.
Der Zahnarzt ist sehr freundlich und es ist eine gute Atmosphäre in der Praxis, jedoch hat die teure Füllung lediglich 4 Monate gehalten und sowohl die erste Rechnung als auch ein weiteres Schreiben liefen auf einen falschen Namen. Bei jeder anderen Branche würde man dies Reklamieren!
Ich gehe nicht mehr zu diesem Zahnarzt. Da gibt es bessere!
Rechtsanwältin geht wie folgt gegen meine Bewertung vor:
"Unsere Mandantschaft konnte trotz sorgfältiger
Recherche keinen Patientenvorfall mit diesem Namen finden. Somit fehlt es
bereits an den notwendigen Anknüpfungstatsachen für diese Bewertung. Die
Bewertung ist demnach eine unwahre Tatsachenbehauptung und damit eine
unzulässige Meinungsäußerung.
Dazu ist die Bewertung unzulässig, da ein Verstoß gegen Ihre Richtlinien
vorliegt. Der Bewertung ist kein korrelierender Patientenkontakt mit
unserer Mandantschaft zuzuordnen (Spam und gefälschter Inhalt). Bereits aus
diesem Grund ist die Bewertung zu entfernen.
Dieser Vorgang hat auch nicht stattgefunden (gefälschter und nicht
themenbezogener Inhalt). Es ist vollkommen unmöglich dass eine Rechnung mit
einem falschen Namen verschick wird. Eine solche Rechnung kann auch gar
nicht beim Empfänger ankommen. Die Aussage entbehrt jeglicher Logik.
Im vorliegenden Fall sind zu dem die Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete
Interesse der Mandantschaft am Schutz ihrer sozialen Anerkennung und ihrer
Berufs-/Ehre verletzt. Darüber hinaus sind insbesondere die
unternehmensbezogenen Interessen unserer Mandantschaft betroffen. Diese
werden sowohl durch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb als auch durch ihre Unternehmenspersönlichkeit geschützt.
Zugleich kommt ihnen über Art. 2 Abs. 1 GG und Art 12 GG
verfassungsrechtlicher Schutz zu.
Liegt der angegriffenen Bewertung kein korrelierender Patientenkontakt
zugrunde, überwiegt das von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG auch in
Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete
Interesse unserer Mandantschaft am Schutz ihrer sozialen Anerkennung und
ihrer (Berufs)Ehre, da es für die Bewertung keinerlei Grundlage gibt
vgl. bspw. BGH Urteil vom 01. März 2016, BGH – VI ZR 34/15;
LG Hamburg Urteil vom 24. März 2017 – 324 O 148/16.
Die Bewertung ist folglich aufgrund des Eingriffs in die Grundrechte
unserer Mandantschaft und Ihrer Störerhaftung zu löschen." (Benachrichtigung von Google am 14.09.2020)
Meine Antwort am 14.09.2020:
Sehr geehrtes Google-Team,
sehr geehrter Herr Max,
selbstverständlich habe ich die zwei Rechnungen mit irrtümlichem Namen nicht mehr, da ich diese bei der privaten Krankenversicherung nicht einreichen kann. Aus diesem Grund habe ich eine Rechnung mit meinem Namen nachgeordert.
Zudem habe ich mit der richtigen Adresse und dem richtigen Nachnamen die Briefe erhalten. Lediglich der Vorname war 2 Mal falsch.
Des Weiteren habe ich ein Bild angehängt, welches ein Teil der Rechnung von 2018 ablichtet und somit die Behauptung nie Patient gewesen zu sein widerlegt.
Außerdem bin ich nach der Bewertung von Herrn Max angerufen worden, um zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Meine Daten hierfür zu verwenden ist datenschutzrechtlich nicht konform!
Leider sind Bewertungen in manchen Fällen nicht immer zur eigenen Zufriedenheit, jedoch schildert meine Bewertung den Ablauf sachlich und wahrheitsgemäß.
Besten Dank und sonnige Grüße
Fabian Frick
Es ging noch weiter, jedoch gibt es hier eine Zeichenbegrenzung.
Eine sehr gute und schöne Praxis. Herr Max ist ein liebevoller Zahnarzt. Der einem auch die Angst nimmt.
Allerdings musste ich die Praxis verlassen, da es immer terminliche Probleme gab.
Tolle Praxis.
Team ist sehr freundlich und immer hilfsbereit.
Herr Max versteht es einem die Angst zu nehmen vor Behandlungen.
Ausgeführte Behandlungen sind zu 💯 Prozent sauber abgeliefert.
Kann man nur weiter empfehlen 👍👍👍👍
Wir sind sehr zufrieden mit der zahnärztlichen Behandlung und mit dem
Netten und immer freundlichen Team. Diese Praxis kann man nur weiter-
empfehlen.
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