ZentraleZahnärzte — Verzeichnis von Zahnarztpraxen in Deutschland

Zahnspezialisten im Zentrum - Zahnarzt

Zahnarzt en Barsinghausen (Niedersachsen)
4.8 (108 Bewertungen)

Geschäftsinformationen

Beschreibung (AI Overview)

Zahnspezialisten im Zentrum - Zahnarzt ist eine Zahnarzt Praxis, die sich auf ästhetische, langlebige und bezahlbare Zahnmedizin spezialisiert hat. Die Praxis bietet ein umfassendes Therapiespektrum in einer angenehmen Atmosphäre an.

  • Zahnästhetische Praxis mit Fokus auf ästhetische Behandlungen
  • Parodontologe für Zahnimplantate zur Versorgung von Zahnfleischerkrankungen und Implantaten
  • Dentallabor für individuelle Prothesen und Restaurationen
  • Moderne Zahnmedizinlösungen inklusive Zahlungsabwicklung und Datenschutzkonforme Patientenbetreuung

In Barsinghausen, Marktstraße 31, 30890, steht die Praxis für lokale Patienten zur Verfügung. Kontaktieren Sie das Team unter [email protected] für Termine und Beratungen.

Aktivitäten
Zahnarzt Zahnästhetische Praxis Parodontologe für Zahnimplantate Dentallabor
Adresse
Zahnspezialisten im Zentrum - Zahnarzt, Marktstraße 31, 30890 Barsinghausen

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Datos interesantes

Planung

  • Terminvereinbarung empfohlen

Ausstattung

  • WC

Barrierefreiheit

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz
  • Rollstuhlgerechtes WC

Standort von Zahnspezialisten im Zentrum - Zahnarzt

Bewertungen von Zahnspezialisten im Zentrum - Zahnarzt

4.8 (108 Bewertungen)
Letzte Synchronisierung:

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CP
Chantal Pirang
2026-03-03
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Sehr freundliche und Einfühlsame Praxis. Informative Behandlung, jeder Frage wird verständlich erklärt. Schnelle Terminvergabe.
Bin 100% zufrieden und kann die Praxis warm empfehlen.

R2
Rezensor 2025
2026-01-29
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Vorsicht für Privatpatienten
Wir waren einmal sehr zufrieden mit der Behandlung in dieser Praxis bis jetzt in diesem Jahr höhere 4-stellige Selbstbehalte (Zuzahlungen, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden) für Behandlungen durch den Zahnarzt Simka bei uns hängen geblieben. Schriftliche Wünsche, vor den Operationen mit dem ZA oder dem Praxis-Team diese Dinge zu besprechen, wurden komplett ignoriert und im Nachhinein dementiert. Auch ist der Unterschied zwischen einer Versicherung und einer privaten Krankenkasse in dieser Praxis offenbar noch nicht bekannt und eine Unterstützung bei der Geltendmachung nicht erstatteter Beträge so gut wie gar nicht gegeben. So wurden wir nach der 2.überhöhten Rechnung und Nicht- Erstattung als private Patienten von unserer Krankenkasse telefonisch gebeten, uns zu überlegen, ob wir uns einen anderen Zahnarzt vorstellen könnten, um auch künftig von derart hohen Selbstbehalten in dieser Praxis verschont zu bleiben.
Positiv bleibt also aus dieser Erfahrung für uns zurück, dass diese Zahnarztpraxis jetzt in einer sog. Whistle-Blower-Hotline der privaten KK aufgenommen ist, indem Patienten bei möglichen höheren Selbstbehalten VORAB informiert werden.
Die Stellungnahme der Zahnarzt-Praxis zu dieser Bewertung beweist uns ein weiteres Mal, dass die Wahrheit sowie belegbare Fakten nicht akzeptiert werden können. Deshalb wehrt man sich mit Unwahrheiten. Auch ignoriert dieser Zahnarzt eine Aufforderung der Zahnärztekammer Niedersachsen, welche diese Praxis zur Stellungnahme seiner Rechnungserstellung aufgefordert hat.Da immer noch keine Antwort erfolgt ist, wird sich demnächst die Staatsanwaltschaft mit dem Abrechnungsverhalten befassen müssen.

Antwort des Inhabers:

Sehr geehrte/r Patientin/Patient,

ihre Darstellung enthält mehrere sachliche Unrichtigkeiten, zu denen wir wie folgt Stellung nehmen möchten:

In unserer Praxis werden sämtliche Behandlungen ausschließlich auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) durchgeführt und abgerechnet. Die Berechnung der Gebühren erfolgt gemäß § 1 Abs. 1 GOZ, der ausdrücklich festlegt, dass der Zahnarzt seine Leistungen nach dieser Verordnung zu berechnen hat. Eine „überhöhte“ oder nicht gerechtfertigte Abrechnung ist daher ausgeschlossen. Unsere Rechnungen entsprechen vollständig den gesetzlichen Vorgaben.

Vor Beginn jeder Behandlung wird allen Patientinnen und Patienten – insbesondere Privatversicherten – die Möglichkeit gegeben, einen schriftlichen Heil- und Kostenplan zu erhalten, um diesen vorab bei ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen. Damit können Erstattungsfragen vor der Behandlung geklärt werden.
Sollte es dennoch zu Eigenanteilen oder Selbstbehalten kommen ergeben sich diese ausschließlich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und nicht aus dem Verhalten oder der Preisgestaltung der Praxis.

Wir weisen darauf hin, dass die private Krankenversicherung kein Leistungserbringer, sondern ein Kostenerstatter ist. Das bedeutet, dass der Behandlungsvertrag gemäß § 611 BGB zwischen Patient und Zahnarzt zustande kommt, nicht zwischen Zahnarzt und Versicherung. Die Praxis ist daher nicht verpflichtet und rechtlich auch nicht befugt, individuelle Tarifunterschiede der Versicherungen zu prüfen oder zu übernehmen.

Ihre Behauptung, schriftliche Wünsche seien ignoriert oder Gespräche verweigert worden, weisen wir ausdrücklich zurück. Sämtliche Patientenanliegen werden dokumentiert und beantwortet. Eine Unterlassung oder gar bewusste Missachtung ist nachweislich nicht erfolgt.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aus Datenschutzgründen nicht zu individuellen Behandlungs- oder Rechnungsdetails in einem öffentlichen Forum äußern können.

KK
Karin Krienke
2026-01-06
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Ich bin neu in dieser Praxis und vom Ersten Moment an begeistert. Der Wechsel hat sich gelohnt und ich kann die Praxis nur weiter empfehlen

Kontakt & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nicht verfügbar
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